Satzung

Satzung

(geändert am 14.12.2017)

 

 

  • 1 Name, Sitz, Zweck
  • Der Name des Vereins lautet „Verein der Hobbykünstler und Kunsthandwerker an der Paar“
  • Er hat seinen Sitz in Reichertshofen
  • Der Zweck des Vereins ist regelmäßiges Durchführen von Ausstellungen durch Hobbykünstler, Kunsthandwerker und Aussteller für soziale Zwecke.
  • Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:
  • Erhaltung der bildenden Kunst.
  • Förderung der bildenden Kunst: Wir sind bemüht, dass verborgene Talente ihre Werke der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
  • Anmietung von geeigneten Räumlichkeiten.

 

  • 2 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Verein fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

  • 3 Erwerb der Mitgliedschaft
  • Die Mitgliedschaft im Verein kann auf schriftlichen Antrag jede geschäftsfähige, natürliche Person oder jede juristische Person erwerben, die gewillt ist, den Vereinszweck zu fördern. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand.
  • Die Ablehnung des Aufnahmeantrags ist nicht anfechtbar und muss nicht begründet werden.
  • Jedes Mitglied verpflichtet sich, in jedem Kalenderjahr im Kalendermonat des jeweiligen Jahres zu einer Beitragszahlung. Die Höhe des Beitrages bestimmt die Mitgliederversammlung.
  • Tritt ein Mitglied während eines Kalenderjahres in den Verein ein, ist der gesamte Jahresbeitrag des jeweiligen Jahres umgehend fällig. Der nächste Beitrag wir fällig wie in (3).

 

  • 4 Beendigung der Mitgliedschaft
  • Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt oder Tod.
  • Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Beitragsrückerstattungen sind ausgeschlossen.
  • Ein Mitglied kann jederzeit mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt oder Mitglieder oder Vorstand diffamiert.
  • Sollte der Jahresbeitrag im Januar nicht entrichtet werden, kann die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung von Seiten des Vereins beendet werden.

 

  • 5 Die Organe des Verein

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

 

  • 6 Der Vorstand
  • Der Vorstand nach § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches besteht aus dem ersten und zweiten Vorstand, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
  • Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben im Amt bis zur nächsten Wahl des Vorstands.
  • Sollte ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der zwei Jahre ausscheiden, kann der Vorstand ein neues Mitglied im Vorstand bestimmen.
  • Der Verein wird nach außen vertreten durch den ersten Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
  • Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 1000,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen wurden.
  • Der Vorstand ist verantwortlich für
  • Die Führung laufender Geschäfte
  • Die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
  • Die Verwaltung des Vereinsvermögens
  • Die Aufstellung eines Haushaltsplanes für jedes Geschäftsjahr
  • Die Buchführung
  • Die Erstellung eines Jahresberichtes
  • Die Vorbereitung und
  • Die Einberufung einer Mitgliederversammlung
  • Dringende Beschlüsse können von Vorstand des Vereins auch online gefasst werden. Dies ist durch das Vereinsrecht für nicht eingetragene Vereine rechtlich abgesichert.

 

  • 7 Kassenprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt einen Kassenprüfer, der nicht Vorstandsmitglied ist, auf die Dauer von zwei Jahres. Diese überprüfen am Ende eines jeden Kalenderjahrs die rechnerische Richtigkeit der Buch- und Kassenprüfung. Der Kassenprüfer erstattet Bericht in der nächstfolgenden, ordentlichen Mitgliederversammlung.

  • 8 Die Mitgliederversammlung, Zuständigkeit und Einberufung
  • Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
  • Die Wahl der Vorstandsmitglieder
  • Die Wahl des Kassenprüfers
  • Die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr
  • Die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstandes
  • Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages
  • Die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins.
  • Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind sämtliche Mitglieder berechtigt. Die ordentliche Mitgliederverssammlung wird mindestens einmal im Jahr abgehalten. Die Einberufung erfolgt durch Einladung des Vorstandes unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen. Der Einladung ist eine Tagesordnung beizufügen.
  • Die Beschlussfassung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 beschlossen werden. Eine geheime Abstimmung erfolgt nur, wenn mindestens 30% der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder dies vor der Abstimmung beantragt.
  • Nur anwesende Mitglieder sind stimmberechtigt. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

  • 9 Außerordentliche Mitgliederversammlung

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss durch den Vorstand einberufen werden wenn dies im Dienste der Vereinsinteressen erforderlich erscheint oder wenn die Einberufung von mindestens 1/10 der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen bei einem Vorstandsmitglied verlangt wird.

 

  • 10 Auflösung des Vereins, Liquidatoren
  • Bei Auflösung des Vereins oder sonstiger rechtlicher Beendigung fällt das Vereinsvermögen an einen sozialen Träger, welcher durch die auflösende Mitgliederversammlung bestimmt wird.
  • Die Liquidatoren werden durch die Mitgliederversammlung bestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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